Kulturförderung

In der Schweiz gibt es verschiedene Kulturförderungsstellen. Diese vergeben jährlich Beiträge an Projekte aus verschiedenen Kulturbereichen.

Eine sehr umfangreiche und informative Auskunft über Kulturförderungsstellen gibt es im «Handbuch der öffentlichen und privaten Kulturförderung in der Schweiz», erschienen im Orell Füssli Verlag, Zürich. Im Buch sind die geförderten Bereiche nach Kultursparten sortiert aufgeführt. Zudem wird in der Einführung beschrieben, wie man die richtige Förderungsstelle aussucht und wie ein Gesuch auszusehen hat.

Nachstehend die wichtigsten Förderungsstellen:

Kantone und Gemeinden www.kulturfoerderung.ch

Kantone und Gemeinden haben einen Kulturauftrag und verfügen daher über ein jährliches Budget. Meistens vergeben sie ihre Gelder an Musikvereine, Stadtorchester, Konzertvereine etc, weil sich diese um eine Unterstützung bemühen, sprich einen Antrag stellen.

Für Musiker aus anderen Musiksparten besteht aber das genauso Recht, sich um einen Unterstützungsbeitrag zu bewerben (zum Beispiel für CD, Konzertorganisation, Videoproduktion usw.). Dieser kann ein festgelegter, zugesicherter Betrag sein. Es gibt aber auch finanzielle Hilfe im Rahmen einer Defizitgarantie, die bei einem Verlust den zuvor festgelegten Betrag auszahlt.

Migros Genossenschafts Bund www.kulturprozent.ch

Die Migros fördert mit dem «Kulturprozent» sämtliche Bereiche schweizerischer Kultur. Ihr Zweck besteht aus der Förderung des Kulturschaffens, der Kulturvermittlung und der Kulturerhaltung im Inland. Die Einrichtung ist finanziell direkt vom Umsatz abhängig.
Da die Genossenschaft dezentral aufgebaut ist, ist bei Anfragen je nach Projekt verschieden vorzugehen. Ist es von lokaler und regionaler Bedeutung, sind Gesuche an die jeweils zuständige Migros-Genossenschaft zu richten. Projekte von gesamtschweizerischer oder überregionaler Tragweite werden von dem als Dachorganisation fungierenden Migros-Genossenschafts-Bund in Zürich behandelt.

Pro Helvetia www.prohelvetia.ch

Die Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia wurde 1939 gegründet. Sie wird von der Eidgenossenschaft finanziert, handelt jedoch unabhängig. Die Stiftung bezweckt die schweizerische Kulturwahrung und Kulturförderung sowie die Pflege der kulturellen Beziehungen mit dem Ausland. Auf dem Gebiet der Musik umfasst sie alle Musiksparten. Folgende Aufgaben werden erfüllt:

Inland:

  • Erteilung von Kompositionsaufträgen
  • Beiträge an Uraufführungen von Schweizer KomponistInnen, an CD-Produktionen mit Schweizer Werken und Helvetica-Publikationen
  • Unterstützung des Kulturaustausches zwischen den verschiedenen Sprachregionen

Ausland:

  • Unterstützung der zeitgenössischen Schweizer Musik (Konzerte und Lehrtätigkeit im Ausland, Vertrieb von Musikalien, Tonträgern und Publikationen)
  • Unterstützung von Schweizer Vortrags- und Studienreisen ausländischer Wissenschaftler und Journalisten

SUISA Stiftung für Musik www.fondation-suisa.ch

Die SUISA-Stiftung für Musik fördert alle Gattungen des schweizerischen Musikschaffens. Sie unterstützt Projekte von Schweizer Komponisten sowie Aktivitäten der Musikverleger. Damit Letztere in Genuss der Förderung kommen, müssen sie folgende Anforderungen erfüllen:

  • Das Schaffen von Schweizer Komponisten fördern
  • Veröffentlichung und Vertrieb von Tonträgern in allen Sparten der Musik, damit eine möglichst breitgefächerte Verbreitung von Kompositionen sichergestellt ist
  • Führen von Werbeaktionen für Schweizer Musik im In- und Ausland, indem sie zum Beispiel allgemeine Auskünfte geben und Informations-Broschüren veröffentlichten