Internet

Mit dem World Wide Web (www) hat sich für Musikfans, Bands, Veranstalter und die Musikbranche ein neues Universum aufgetan. Die Vielfalt ist enorm und reicht von Homepages über Plattformen bis hin zu Online-Shops.

Längst hat das Internet für die Musikindustrie eine starke kommerzielle Bedeutung erlangt. Dabei konkurriert es herkömmliche Verbreitungsarten, zum Beispiel Plattenläden, und hat auch in Sachen Promotion eine wichtige Funktion eingenommen.

Eigenvermarktung selbst gemacht

Nachdem Bands sich und ihre Musik im Web selbst vermarkten können, scheint für sie alles möglich: Mit einem PC, Internetanschluss und etwas Computer-Know-How können sie ihre Karriere alleine vorantreiben. Meistens unterschätzen sie aber die Promotionarbeit. Heutzutage kämpfen sie nämlich mit der virtuellen Informationsflut. Diese wirft das alte Problem auf: Wie mache ich das Publikum auf das neue Produkt aufmerksam? Wie steche ich aus der Masse hervor? Wen will ich wie erreichen?

Tipps zur Internet-Vermarktung gibt es in der Rubrik «Promotion/Internet-Promotion».

Hassliebe Internet - Tonträgerindustrie

Zwischen Internet und Tonträgerindustrie hat sich eine Hassliebe entwickelt. Musikplattformen mit gratis Mp3 Files oder peer-to-peer Systemen, haben sie aus dem Dornröschenschlaf herausgerissen. Deshalb versucht sie diese mit grossem Engagement zu verbieten. Das teilweise sehr strenge Vorgehen der Industrie stösst bei jugendlichen Musikfans eher auf Unverständnis und vermittelt ein negatives Bild.

Mittels Codierungen wird krampfhaft versucht, das Kopieren von CDs zu verhindern. Die codierten CDs können von PCs oft nicht gelesen und somit nicht kopiert werden. In den meisten Ländern stellt das einen Urheberrechtsbruch dar, da Vervielfältigungen für den privaten Zweck erlaubt sind. Das verärgerte die legale Download-Gemeinschaft.

Die Industrie hat mittlerweile erkannt, dass die Sensibilisierung der User für den legalen Donwload einen wichtigen Stellenwert im Kampf gegen die Musikpiraterie einnimmt. Sie versuchen mit Aktionen wie dem «Digital Download Day» sowie mit Informationen (www.pro-music.org) die Musikliebhaber auf den legalen Markt zurückzubringen statt zu kriminalisieren.
Internet als Ausweg aus der Krise

Auch die Tonträgerindustrie ist längst ins Geschäft mit legalen Download-Angeboten eingestiegen. Die ersten Versuche waren jedoch nicht sehr erfolgreich. Denn die grossen Anbieter (Majors) konnten sich nicht dazu durchringen, ihr gesamtes Repertoire auf einem Portal gemeinsam anzubieten.

Nachdem sich die Majors nicht zusammenraufen konnten, ein grosses Musik-Portal anzubieten machten sich andere ans Werk. Wie so oft war der Softwaregigant Apple vorneweg: Über das Musik-Download-Portal ITunes Music Store bot das Unternehmen in den USA erstmals einzelne Titel legal für 99 Cents pro Stück an.

Inzwischen ist längst klar, das man mit einem legalen, nutzerfreundlichen Portal und dem entsprechenden Musikangebot durchaus Geld verdienen kann. Musikfans sind bereit für gute Original-Qualität zu zahlen. Ausserdem funktionieren professionelle Portale schneller und einfacher. Nur das Abo-Angebot steckt, zumindest in der Schweiz, immer noch in Kinderschuhen.

Musikdownloads - legal oder nicht?

Darf eine Band ihre eigenen Songs im Internet anbieten? Macht man sich strafbar, wenn man MP3 Files herunterlädt oder sich an Peer-to-Peer Systemen beteiligt?Im Art. 19 - Verwendung zum Eigengebrauch - des Schweizerischen Urheberrechtsgesetzes heisst es:

«Veröffentlichte Werke dürfen zum Eigengebrauch verwendet werden. Als Eigengebrauch gilt jede Werkverwendung im persönlichen Bereich und im Kreis von Personen, die unter sich eng verbunden sind, wie Verwandte oder Freunde;...»

Das Herunterladen auf den eigenen Rechner stellt zwar eine Vervielfältigung dar; das Schweizerische Urheberrechtsgesetz, sowie viele ausländische Urheberrechtsgesetze, erlaubt jedoch (noch) das Kopieren geschützter Werke zum Privatgebrauch oder zur Verwendung im engsten Freundes- und Verwandtenkreis.

Werke anbieten ist illegal

Anders verhält es sich beim Anbieten von geschützten, fremden Werken: Nur wer über die Erlaubnis des Inhabers der Urheberrechte verfügt, darf dessen Werke in Datensysteme einlesen und auf dem Internet anbieten. Grundsätzlich sollte man also auf einer Homepage keine fremden Songs ohne Erlaubnis einbinden, egal ob Streaming, Broadcasting oder Downloading. Obwohl auch die Rechtssituation bei den Peer-to-Peer Systemen noch nicht ganz geklärt ist, fährt man auf der sicheren Seite, wenn man keine Files zum Download anbietet.

SUISA-Mitglieder

Sofern der/die bandinternen Komponist/en damit einverstanden sind/ist, darf eine Band ihre eigenen Songs auf ihrer Homepage so lange ohne Erlaubnis anbieten, bis sie die Rechte abtritt. Vielfach wird dabei vergessen, dass ein Mitglied der SUISA per Vertrag seine Rechte an die Urheberrechtsgesellschaft abtritt. Somit braucht man die Erlaubnis der SUISA. Diese zu Erhalten ist aber kein Problem und kostet nichts.