
Unter Haftpflicht versteht man die Pflicht, für einen Schaden, den man einem anderen widerrechtlich zugefügt hat, einstehen zu müssen. Haftungsgründe sind zum Beispiel schuldhaftes Handeln oder Verletzen der Sorgfaltspflicht. Die Haftpflichtversicherung übernimmt den Vermögensverlust, den der Versicherungsnehmer dadurch erlitten hat, dass er berechtigte Ansprüche Dritter befriedigen muss.
Wenn Sie jemandem einen Sach- oder Personenschaden zufügen, dann haften Sie laut Gesetz dafür und müssen für die finanziellen Folgen des Schadens aufkommen. Diese Versicherung schützt Sie auch als Benutzer der ihnen anvertrauten Sachen.
Versichert sind hier Ansprüche für Personen- und Sachschäden, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen die versicherten Personen (Kunden, Gäste, Angestellte) gestellt werden.
Die Schadenersatzansprüche müssen mit den Anlagen und Einrichtungen sowie der betrieblichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen oder durch fehlerhafte Produkte bei Drittpersonen entstanden sein.
Im Moment, in dem gegen Entgeld (Gage) eine Leistung (Gig) erbracht wird, übernimmt die Privathaftpflicht keine Kosten in Schadensfällen.
Fälle, in welchen die Haftpflicht wirklich benötigt wird, treffen selten ein, aber wenn, sind sie meist sehr kostspielig und können einen schnell an den Rand des Ruins bringen.
Eine individuelle Gesamtberatung ist der beste Weg sich lückenlos zu versichern und Doppelversicherungen auszuschliessen.