Selbständigkeit

Wer sich selbständig macht, muss einiges beachten, ansonsten gibt es ein böses Erwachen. Denn die beruflichen Freiheit fordert auch ein grosses Mass an Eigenverantwortung. Nachfolgend einen Überblick:

AHV/IV/EO-Beiträge

AHV-IV-Beiträge sind ab dem 18. Altersjahr in der ganzen Schweiz obligatorisch. Als Angestellter werden die AHV-Beiträge automatisch durch den Arbeitgeber vom Lohn abgezogen und an die AHV ausbezahlt. Auch als Selbständigerwerbender müssen Beiträge bezahlt werden, welche die Ausgleichskassen aufgrund der Einschätzung der Steuerbehörden anhand des Einkommens berechnen.

  • Als sozialversicherungsrechtlich selbständigerwerbend gilt, wer unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung, in unabhängiger Stellung und auf eigenes wirtschaftliches Risiko Arbeit leistet
  • Agenten und freie Mitarbeiter gelten in der Regel als unselbständigerwerbend

Die Beiträge an die AHV/IV/EO betragen ab einem Jahreseinkommen von über 50’700 Franken 9,5 Prozent des Einkommens. Bei weniger Einkommen verringern sich die Prozentsätze bis auf 5,116 Prozent. Wer weniger als 8’500 Franken Einkommen hat, bezahlt einen Mindestbeitrag von 425 Franken. Die Broschüre 1.2003 kann bei der AHV-Informationsstelle gratis bezogen werden.

ALV (Arbeitslosenversicherung)

Die Arbeitslosenversicherung ist ausschliesslich für Arbeitnehmer eingerichtet. Wer sich also selbständig macht, verliert nach einer gewissen Zeit (ca. 1 1/2 Jahre) die Bezugsberechtigung für Arbeitslosengeld. Das heisst, falls man während dieser Zeit ein Geschäft aufzubauen versucht und daran scheitert, ist es immer noch möglich, Arbeitslosengeld zu beziehen. Nach Ablauf von diesen 1 1/2 Jahren ist dies nicht mehr möglich. Allerdings muss man auch keine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung mehr bezahlen, es sei denn, man hat Angestellte in seinem Betrieb.

Erwerbsausfall bei Krankheit / Unfall

Auch Künstlern können Unfälle passieren, oder werden von Krankheiten befallen, die Ihnen das Arbeiten verunmöglichen. Als Angestellter ist man in der Schweiz automatisch gegen Unfall und Krankheit versichert; dies entfällt beim Austritt aus dem Angestelltenverhältnis. Wer also seinen Unterhalt (zum Beispiel Miete) als Selbständiger mit den Einnahmen der Musik bestreitet, muss sich unbedingt gegen Erwerbsausfall versichern, sonst steht er plötzlich ohne Essen und verschuldet auf der Strasse.

Je nach Art der Tätigkeit und des Alters ist das Risiko verschieden hoch. Es wird sich sehr schnell herausstellen, dass ein angemessener Erwerbsersatz, der vom ersten Tag an wirksam sein soll, sehr hohe Prämien bedeutet und vor allem am Anfang kaum erschwinglich ist. Nun, wer jung und gesund ist, kann ein gewisses Risiko selber tragen und eine Wartefrist in der Police vereinbaren, die zum Beispiel 14 oder 30 Tage betragen könnte. Das heisst, der Erwerbsersatz wird erst ab dem 15, respektive 31. Tag ausbezahlt. Ein Produzent, der hauptsächlich im Tonstudio arbeitet, kann unter Umständen ja auch noch mit Fieber oder eingegipsten Beinen arbeiten. Für einen Musiker, der sein Geld hauptsächlich auf der Bühne verdient, kann unter Umständen schon ein gebrochener Daumen zum Verhängnis werden.

Mit zunehmendem Alter oder Anfälligkeit auf Krankheiten sollte man aber schon vorsichtiger agieren. Eine Operation im Krankenhaus, die einem drei Monate ins Bett wirft, kann einen schon in enorme Schwierigkeiten bringen. Zwar wird der grösste Teil der Spitalkosten von der obligatorischen Krankenkasse bezahlt, nur, woher kommt das Einkommen für die Miete?

Buchhaltung, Abschlüsse (Treuhandkosten)

Ab einem Jahresumsatz von 100'000 Franken muss die Firma ins Handelsregister eingetragen werden und wird mehrwertsteuerpflichtig. Das bedeutet, dass eine doppelte Buchhaltung mit jährlichen Abschlüssen mit Erfolgsrechnung und Bilanz sowie eine Inventarliste geführt werden muss. Wer nicht über genügende kaufmännische Kenntnisse verfügt, muss dafür einen Treuhänder anstellen, welcher nicht gerade billig ist. Ob man wirklich eintragungspflichtig ist, sollte man mit einem Fachmann beraten. Freie Berufe, und darunter fallen auch die Künstler, sind nicht eintragungspflichtig, wenn sie nicht nach kaufmännischer Art geführt werden. Ein gut vorbereitetes Gespräch unter Mithilfe eines Fachmanns beim Steueramt könnte einiges an Verpflichtungen ersparen.

Ein Handelseintrag hat aber auch Vorteile. Vor allem Tonstudios, welche immer wieder Geräte einkaufen müssen, geniessen durch den Eintrag erhebliche Preisvorteile bei den Lieferanten (Rabatte). Allerdings genügt ein Eintrag nicht immer. Viele Lieferanten wollen wissen, ob die eingetragene Firma auch wirklich gewerbetreibend ist und einen genügend hohen Umsatz erarbeitet. Schlussendlich kann sich je jeder einfach eintragen lassen. Dafür werden nebst dem Handelseintrag oft noch genauere Details über die Firma verlangt.

Krankenkasse

Die Krankenkasse ist in der ganzen Schweiz obligatorisch. Auch hier fallen monatliche Kosten an, die berücksichtigt werden müssen. Die verschiedenen Krankenkassen bieten die unterschiedlichsten Leistungen und Prämien an, es lohnt sich, sich ausgiebig zu erkundigen. Die obligatorische Grundversicherung gewährleistet allen Versicherten eine qualitativ hochstehende und umfassende Grundversorgung. Wer aber zum Beispiel Halbprivat versichert sein möchte, muss schon mit einer erheblichen Prämienerhöhung rechnen. Einige Kassen bieten das Hausarztsystem an, bei dem sich ein Versicherter verpflichtet, sich immer zuerst bei einem von der Versicherung vorgeschlagenen Arzt untersuchen zu lassen, bevor er zu einem Spezialisten geht. Dadurch versprechen sich die Krankenkassen Kosteneinsparungen, die sich wiederum günstig auf die Monatsprämien auswirken.

Weiter bieten die Kassen die Möglichkeit an, die Jahresfranchise verschieden hoch anzusetzen. Wer selten krank ist, kann die Franchise (Eigenanteil) hoch ansetzen und profitiert wiederum von niedrigeren Prämien. Seit dem neuen Krankenkassengesetz erhalten Personen, deren Einkommen unter einem festgelegten Minimaleinkommen liegt, eine Prämienverbilligung vom Staat. Es muss dazu ein Formular ausgefüllt werden, welches die Wohngemeinde automatisch wirtschaftlich schwach gestellten zuschickt.

Pensionskasse, Altersvorsorge

Viele Musiker vergessen in ihrem jugendlichen Übermut, dass auch sie einmal älter oder sogar krank werden könnten und vielleicht einmal nicht mehr genug fit sein werden, um auf einer Bühne rumzuhopsen. Als Selbständigerwerbender muss man selber für die Altersvorsorge besorgt sein und alleine dafür aufkommen. Wer sich damit beschäftigt, erkennt sehr schnell, dass sich die fehlenden Arbeitgeberbeiträge entscheidend auf die Betragshöhe der Altervorsorge auswirkt.

Zum Zeitpunkt des Austrittes aus dem Angestelltenverhältnis stehen einem zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Auszahlung der bisher eingezahlten Beiträge (ohne Firmenanteile)
  • der bisher eingezahlte Beitrag wird bis zur Auszahlung der Rente eingefroren und kann vorher nicht mehr ausbezahlt werden

Die Entscheidung, ob man sein bisheriges Rentenkapital als Sicherheit stehen lassen soll oder den Betrag auszahlen lassen will, um damit zum Beispiel gewisse Investitionen tätigen zu können, bleibt jedem selber überlassen. Die Entscheidung muss zum Zeitpunkt des Übertritts in die Selbständigkeit gefällt werden. Auf jeden Fall sollte man daran denken, Beiträge an die 2. und/oder 3. Säule zu bezahlen, damit man im hohen Alter nicht mit leeren Händen dasteht. Über die Möglichkeiten sollte man sich genau informieren. Zum Beispiel können Beiträge an die gebundene Vorsorge der 3. Säule in der Steuererklärung vom Erwerbs-Einkommen abgezogen werden.

Private Versicherungen

Nebst all den «geschäftlichen» Versicherungskosten dürfen auch die privaten Versicherungen nicht vergessen werden. Eine Privat-Haftpflichtversicherung ist unerlässlich. Wer ein Fahrzeug besitzt, muss die Motorfahrzeugversicherung und Verkehrssteuern bezahlen, und für die eigene Wohnung muss eine Hausratsversicherung gegen Diebstahl, Wassereinbruch und Feuer abgeschlossen werden.

Sachversicherungen (Equipment, Mobiliar)

Vor allem Tonstudioeigentümer verfügen über Mobiliar und technische Einrichtungen, die wenigstens gegen Einbruch-Diebstahl, Wasser und Feuer versichert werden müssen. Musiker, welche viel unterwegs sind, brauchen unter Umständen eine spezielle Transportversicherung. Ob eine Geschäftshaftpflichtversicherung Sinn macht, muss jeder für sich selber entscheiden. Das Risiko, dass einem Dritten ein Schaden durch seine Tätigkeit zugefügt wird, muss gut abgewogen werden. Wie sieht aber die Haftung bei der Arbeit in einem gemieteten Studio aus? Wer bezahlt, wenn der Toningenieur, Produzent oder Musiker zum Beispiel seinen Kaffee über das millionenschwere Pult ausleert?

Falls der Schaden aufgrund der erwerbsmässigen, bezahlten Tätigkeit geschieht, zum Beispiel aufgrund einer Fehlmanipulation eines Toningenieurs, gibt es kaum eine ausreichende Absicherung, weder die Geschäfts- noch die Privathaftpflicht muss wirklich für den Schaden aufkommen. Bei dem Fall des ausgeschütteten Kaffees des Musikers ist eindeutig die Privathaftpflicht zuständig, da der Musiker nicht in einer bezahlten Tätigkeit am Gerät gearbeitet hat.

Es gibt die Möglichkeit, sämtliche Geräte gegen alle möglichen Szenarien zu versichern, selbst gegen Eigenverschulden. Diese sogenannte ETA-Versicherung ist aber sehr teuer, da sie für die Versicherung ein relativ hohes Risiko beinhaltet. Dafür ist aber auch der einfache Diebstahl versichert, das heisst die am Konzert geklaute Gitarre wird ersetzt.

Weitere Kosten

Im Gegensatz zum Tonstudioeigentümer sind die geschäftlichen Fixkosten für einen Musiker relativ gering, da er keine Geschäftsräumlichkeiten besitzt. Bei einem Studio fallen Fixkosten wie zum Beispiel Studiomiete, Telefon-, Wasser- und Stromkosten an. Auch die Abschreibungen auf den Geräten müssen berücksichtigt werden, welche heute durch das Aufkommen der Digitaltechnologie noch schneller ins Gewicht fallen. Unter Umständen haben sowohl Studios als auch Musiker noch einen Kredit offen (zum Beispiel Mietkauf, Darlehen), welcher noch zurückbezahlt werden muss. Ebenfalls dürfen die Unterhaltskosten für das eigene Auto nicht unterschätzt werden.