
Die Personenversicherung umfasst alle Versicherungsarten, bei denen eine Person hinsichtlich Heilungskosten, vorübergehendem oder dauerndem Erwerbsausfall, Tod oder Alter versichert ist (Lebensversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung).
Die so genannte 1. Säule ist für alle obligatorisch, die 2. Säule nur für Arbeitnehmer und die 3. Säule ist für alle freiwillig. Wer selbständig erwerbend ist, sollte die fehlende Deckung mittels 3. Säule sichern.