
So ungemütlich es ist, auch Musiker, Produzenten und Toningenieure müssen Steuern zahlen! Und wer glaubt, er könnte sich dem wachsamen Auge der Steuerfahndung entziehen, der täuscht sich. Schon einige Musiker mussten unliebsame Erfahrungen mit den Buchprüfern über sich ergehen lassen, die eines schönen Tages an ihre Türe klopften. Gerade Leuten in steuertechnisch gesehen «suspekten» Berufen, bei denen die üblichen geschäftlichen Zahlungswege verlassen werden, sprich Barzahlung üblich ist, wird mit Argus-Augen auf die Finger geschaut.
Eine Band kann keine Einzelfirma darstellen, da mehr als eine Person die Eigentümer der Firma sind. Trotzdem entspricht die Konstellation einer Band der einer Firma. Bei einem jährlichen Umsatz unter 100'000 Franken stellt die Band eine Einfache Gesellschaft dar, welche weder mehrwertsteuer- noch handelsregistereintragungspflichtig ist. Sobald der jährliche Umsatz über 100'000 Franken steigt, was ja wohl jede Band gerne erreichen möchte, stellt die Band eine Kommanditgesellschaft dar und muss im Handelsregister eingetragen werden.
Der Musiker als Einzelunternehmer Ein einzelner, als selbständig tätiger Musiker, Toningenieur oder Produzent stellt in der Rechtsform eine Einzelunternehmung dar, welche bis zu einem Jahresumsatz (Einnahmen ohne Abzüge) von 100'000 Franken nicht handelseintragspflichtig ist. In dieser Rechtsform ist ein Einzelner der Eigentümer, welcher Anspruch auf den ganzen Gewinn hat und die alleinige Verantwortung trägt. Er haftet für Geschäftsschulden mit seinem ganzen Vermögen, das heisst mit seinem Geschäfts- und Privatvermögen!
Wer seinem Musikerdasein als Nebenjob nachgeht, muss auch die Einnahmen durch die Musik als Nebenerwerb deklarieren. Darunter fallen zum Beispiel Gagen, Urheberrechtseinnahmen, Einnahmen durch Merchandising, Tantiemen aus Tonträgerverkäufen, Interpretenvergütungen usw. Von diesen Einnahmen können relativ geringe Aufwendungen abgezogen werden (Höchstbeträge). Für jeden Musiker ist es deshalb erstrebenswert, dass er vom Steueramt möglichst bald als Selbständigerwerbender eingestuft wird. Das bedeutet, dass die Einnahmen und Ausgaben alle belegt werden müssen (Belege) und sich dafür eine einfache Kassabuchhaltung empfiehlt. Das bedeutet zwar einen Mehraufwand, aber dafür können viel höhere Berufsabzüge vorgenommen werden. Es lohnt sich also, alle Belege, besonders die der Auslagen, einzufordern und zu archivieren.